Frau Weiser, 2015 wurde die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein gegründet. Was war der Anlass?
Friederike Weiser: Für die Verbringung von Baggergut aus den Zufahrten zum Hamburger Hafen in schleswig-holsteinische Küstengewässer der Nordsee bei Tonne E3 leistet die Hamburg Port Authority (HPA) gemäß einer politischen Vereinbarung mit Schleswig-Holstein freiwillige Zahlungen. Nach der Errichtung der Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein durch die Landesregierung im Jahr 2015 wurde ein Teil dieser Zahlungen als Grundstock an die Stiftung zugewiesen mit dem Ziel der Förderung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.
Welche Projekte können gefördert werden und in welchem Umfang?
Friederike Weiser: Mit der Förderung aus den Erträgen des Stiftungskapitals wurden bereits viele gute Projektideen für den Naturschutz im und am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer umgesetzt. Die Förderung erfolgt als nicht zurückzuzahlender Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamt-Projektkosten.
Die Bandbreite der Projektvorhaben ist groß: Gerade hat der Sölring Foriining in Zusammenarbeit mit den Sylter Naturschutzverbänden erfolgreich das Förderprojekt „Brutvogel-Schutzzaun“ auf einer der Sylter Strandinseln im Naturschutzgebiet am Ellenbogen in List abgeschlossen und Bruterfolge der gefährdeten Seeregenpfeifer, Sandregenpfeifer und Zwergseeschwalben verzeichnen können. Ein weiteres aktuelles Förderprojekt im Bereich unmittelbarer Naturschutz, durchgeführt von der Schutzstation Wattenmeer und der Universität Hamburg, betrifft die nachhaltige Reduktion von Rattenpopulationen auf den Inseln und Halligen zum Schutz der bodenbrütenden Küstenvögel.
Informations- und Bildungsprojekte über die Naturwerte des Wattenmeeres werden von der Nationalparkstiftung ebenfalls gefördert. In einem NABU-Filmprojekt geht es auf eine spannende virtuelle Exkursion zu den Ringelgänsen auf Hallig Hooge. Auch die Neukonzeption der interaktiven, deutsch-dänischen Erlebnisausstellung zum Lebensraum Wattenmeer im Info-Zentrum Wiedingharde in Klanxbüll und die Initiative „Eine Nationalpark-Ecke“ zur Umweltbildung an 26 Schulen und Kitas in der Nationalparkregion sind beispielhaft für diesen Bereich. Weitere innovative Projektideen sind willkommen!
Wie ist die Stiftung aufgebaut und wer entscheidet über Förderanträge?
Friederike Weiser: Die Gremien der Nationalparkstiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Alle Mitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Der Rat hat die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen und darauf zu achten, dass der Vorstand für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks sorgt. Der Stiftungsrat besteht aus elf Vertreter:innen aus dem Naturschutz, der Wirtschaft, dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium sowie der Kreise Dithmarschen und Nordfriesland. Aus der Mitte des Stiftungsrates werden drei Personen in den Vorstand gewählt.
Der Vorstand leitet und verwaltet die Stiftung. In den etwa vierteljährlich stattfindenden Vorstandssitzungen werden eingegangene Förderanträge zur Beratung und Beschlussfassung dem Gremium vorgelegt, das im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Förderfähigkeit der Anträge entscheidet.
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