Fotografie und Film

Das Wattenmeer liefert eine unendliche und täglich neue Auswahl an Motiven für Film und Fotografie. Für Amateure wie Profis gilt es in Nationalparks dabei besondere Regeln zu beachten. Für den Einsatz von Drohnen gelten zusätzliche rechtliche Regelungen.

Für Fotografie und Filmaufnahmen gelten im Nationalpark die gleichen Regeln wie für alle Besucher:innen: Die Schutzgebiete dürfen nur auf den Flächen bzw. Wegen betreten werden, die dafür zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Die Tier- und Pflanzenwelt darf durch diese Aktivitäten nicht gestört werden. Mit guter Optik kann man Tiere nah „heranholen“, ohne sich ihnen unbefugt zu nähern.

Drohnen

Der Einsatz von Kameradrohnen erfreut sich sowohl im Hobbybereich als auch bei professionellen Filmteams wachsender Beliebtheit.

Nach der bundesweit geltenden Luftverkehrsordnung ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen – dazu zählen auch Drohnen – und Flugmodellen über Nationalparks und anderen Naturschutzgebieten verboten.

Das gilt unabhängig von Größe und Gewicht der Drohne. Grund für das Verbot: Drohnen werden von wildlebenden Tieren, insbesondere Vögeln, als Greifvogel (also Fressfeind) wahrgenommen und wirken somit als „Vogelscheuche“. Wegen der häufigen Nachfragen und der komplexen Rechtslage haben wir die Informationen zum Thema Drohnen und Nationalpark auf einer Extra-Seite zusammengestellt.

So entstehen mit Abstand die besten Aufnahmen!

Professionelle Naturfilmer:innen und Natur-Fotograf:innen wissen: Die besten Aufnahmen entstehen, wenn die Tiere sich absolut ungestört fühlen. Für spektakuläre Aufnahmen liegen sie oft stunden- oder tagelang „auf der Lauer“, oft versteckt in Tarnzelten, und warten, bis die Tiere auf sie zukommen.

Hobbyfotograf:innen haben in der Regel nicht soviel Zeit, aber ein bisschen Geduld sollten sie schon mitbringen. Es lohnt sich, mal längere Zeit an einer Stelle zu verweilen, auf einer Bank oder an der Deichkante zu sitzen und einfach abzuwarten, wer da so vor die Linse kommt. Ein Teleobjektiv ist hilfreich, um mit gebührendem Abstand schöne Tierfotos zu machen.

An vielen Standorten im und am Nationalpark gibt es Beobachtungshütten und Aussichtstürme. Fotograf:innen können sich dort bequem und witterungsgeschützt niederlassen. Umgekehrt werden sie von den Vögeln nicht wahrgenommen, die ohne Scheu oft dicht an das vertraute Holzgebäude herankommen.

Was ist tabu bei Foto- und Filmaufnahmen im Nationalpark?

No-Go: Mit dem Smartphone in ein Brutgebiet laufen und direkt am Nest die niedlichen Küken knipsen.

Aus gutem Grund veröffentlichen die Nationalpark-Verwaltungen nur in Ausnahmefällen Fotos von Nestern, Gelegen und Küken. Auf der einen Seite möchten wir zwar gern zeigen, was wir besonders schützen. Auf der anderen Seite möchten wir nicht zur Nachahmung solcher Nahaufnahmen motivieren, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Brutplatz-Fotos in Veröffentlichungen der Nationalparkverwaltungen sind in der Regel mit professioneller Optik aus gebührender Entfernung gemacht. In Einzelfällen dürfen Ranger:innen und andere Fachleute Brutgebiete betreten, z. B. um Küken zu beringen oder Nester zu kontrollieren. Für die Dokumentation werden dabei auch Fotos gemacht. Solche kurzen Störungen dienen der Forschung für den Artenschutz. Das ist etwas anderes, als wenn eine große Zahl von Kükenfans „nur mal eben kurz“ die Nester angucken geht. Spätestens wenn die Vogeleltern laut rufend aufgeregt herumfliegen, ist klar: Sofortiger Rückzug, ich bin zu dicht dran.

No-Go: Fotosafari auf die Seehundbank.

Bei Niedrigwasser erholen sich Seehunde auf Sandbänken von ihren Beutezügen und tanken Sonne (wichtig für die Bildung des benötigten Vitamin D). Die wendigen Schwimmer sind mit ihrem speckigen Körper nicht für eine schnelle Flucht an Land gebaut. Deshalb legen sie Wert auf respektvollen Abstand.

Es gibt auch Liegeplätze an den Enden der Inseln, meist ortsfern, wie auf Norderney oder Baltrum, auf Borkum allerdings in Sichtweite der Strandpromenade. Diese Liegeplätze sind zu Fuß erreichbar und deshalb mit einer Absperrung geschützt. Das Betreten dieser Ruheplätze, auch „hintenrum“, um eine Portraitaufnahme der niedlichen Knopfaugen zu erhaschen. ist streng verboten.
Im hamburgischen Wattenmeer können Seehunde bei Ebbe vom Kleinen Vogelsand an ihrem Liegeplatz auf der anderen Seite des hier breiten Elbe-Neuwerk-Fahrwassers beobachtet und mit Teleobjektiv fotografiert werden, ohne dass es die Tiere stört. Aber auch hier gilt: 500 m Abstand halten, wenn die Tiere an der östlichen Seite des Fahrwassers liegen!

No-Go: Nahaufnahmen von kranken und hilflosen Tieren.

Oftmals sind bei Spaziergängen im Nationalpark einzelne Tiere zu entdecken, die sichtbar krank oder hilflos sind. Sie rühren sich auch bei Annäherung kaum von der Stelle. Das können junge Robben sein, die auf die Rückkehr ihrer Mutter warten. Das können Vögel (oder Robben) sein, die schwer erkrankt oder einfach altersbedingt am Ende ihres Lebensweges angekommen sind, wo sie einfach nur noch in Ruhe sterben wollen. Wer diese Beobachtung für sich dokumentieren möchte, sollte das aus respektvollem Abstand tun.

Wen benachrichtigen?

Wenn eine junge Robbe über viele Stunden allein am selben Ort beobachtet wird, oder eine offensichtlich verletzte Robbe aufgefunden wird, bitte die zuständige Stelle informieren.

  • Niedersachsen:
    Seehundstation Nationalpark-Haus  Norddeich
    Tel. +49 4931 973330
  • Schleswig-Holstein:
    Seehundstation Friedrichskoog
    Tel. +49 4854 1372
  • Hamburg:
    Nationalpark-Station Neuwerk
    Tel. +49 4721 69271 oder
    Nationalpark-Haus Neuwerk
    Tel. +49 4721 395349

Auch interessant