Drohnen verboten

Fotos und Videos per Drohnentechnik zu erstellen, ist einerseits ein interessantes Hobby oder eine praktische Unterstützung bei der Arbeit, kann aber andererseits für Tiere und Besucher:innen im Nationalpark sehr störend sein. Insbesondere Vögel reagieren oft mit Stress, Flucht- oder Verteidigungsverhalten.

Drohnenflüge sind über Nationalparks, Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten seit 2017 nach dem Luftfahrtrecht (§ 21 h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO) grundsätzlich verboten. Fachlicher Hintergrund: Wildlebende Tiere, insbesondere Vögel, nehmen Drohnen als Greifvögel (also Fressfeinde) wahr und werden deshalb durch Drohnen aufgescheucht. Bitte verzichten Sie deshalb darauf, ihre Drohne im Nationalpark fliegen zu lassen!

In begründeten Einzelfällen kann eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

In Schleswig-Holstein ist der Antrag beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr zu stellen. In Niedersachsen ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr der erste Ansprechpartner. Die für Hamburg zuständige Stelle ist das Team Luftaufsicht der Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg. Die für den Luftverkehr zuständigen Behörden beteiligen dann im weiteren Verfahren die Nationalpark-Verwaltungen, deren Zustimmungen im Regelfall erforderlich sind. Die Anträge sind allerdings kosten- und zeitaufwändig. Bitte stellen Sie Ihren Antrag mit ausreichend zeitlichem Vorlauf.

Hinweis für geplante Drohnenaufnahmen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: Nach der Anfrage bzw. Antragstellung bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wenden Sie sich bitte direkt an unsere Gebietsbetreuer*innen. In unserer nach Stichworten durchsuchbaren Kontaktliste finden Sie unter dem Stichwort „Gebietsbetreuung“ bzw. der Bezeichnung des geplanten Drehortes (Insel / Festlandsbereich) die jeweilige Ansprechperson.