Mit dem Hund im Nationalpark

"Darf ich meinen Hund in den Nationalpark mitnehmen?" ist eine häufig gestellte Frage. Antwort: Ja, wenn Sie die Anleinpflicht und Wege-Gebote beachten. Im Nationalpark steht der Schutz der wild lebenden Tiere im Vordergrund.

Vögel nehmen Hunde instinktiv als Feind wahr und reagieren mit Flucht. Das bedeutet: Brutvögel ducken sich mit Herzklopfen an den Boden, entfernen sich vom Nest oder kreisen aufgeregt über dem Brutplatz. Bis sich der Hund wieder entfernt hat, ist das Brutgeschäft – Eier oder Küken wärmen, schützen, Küken füttern – unterbrochen. Je nach Dauer und Häufigkeit der Störung kann das fatale Auswirkungen auf den Bruterfolg haben.

Jeder Hund hat einen Jagdtrieb

Rastvögel, die vor Hunden fliehen, verbrauchen dabei mühsam angefressene Energie, die sie für den anstrengenden Weiterzug in ihre Brut- oder Überwinterungsgebiete dringend benötigen. Und bis die Störung vorbei ist, können sie auch nicht weiterfressen. So lange der Hund dicht neben Frauchen oder Herrchen auf dem Wanderweg bleibt, fühlen die Vögel sich sicher. Da jeder – auch noch so gut erzogene Hund – einen natürlichen Jagdtrieb hat oder auch einfach mal im größeren Radius herumschnüffelt, ist es unabdingbar, Hunde im Nationalpark an der Leine zu halten. Nachstehend finden Sie die örtlichen und zeitlichen Regelungen zur Anleinpflicht in den drei Wattenmeer-Nationalparks.

Leider gehören frei laufende Hunde zu den häufigsten Störungen im Nationalpark. Seien Sie ein Vorbild für Uneinsichtige. Leinen Sie Ihren Hund immer an und sprechen Sie gern andere Hundebesitzer:innen an, die sich nicht an die Leinenpflicht halten. Erkundigen Sie sich bei den Touristik-Einrichtungen Ihres Urlaubsortes nach Hundestränden oder anderen Freilaufflächen, auf denen Ihr Hund sich austoben darf.

Regionale Regelungen

Sie können Ihren Hund in den Nationalpark mitnehmen. Allerdings besteht im gesamten Nationalpark und auf den Deichen immer Leinenzwang. Dies schützt nicht nur die Wildtiere, sondern auch die Schafe vor Störungen.

Ihre vierbeinigen Freunde dürfen Sie in den Nationalpark begleiten – ohne Leine allerdings nur auf dem Hauptdeich und auf den Wegen binnendeichs. Ansonsten sind Hunde zum Schutz der Weidetiere sowie der brütenden und rastenden Vögel überall im Nationalpark an kurzer Leine zu führen.

In der Ruhe- und Zwischenzobe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer müssen Hunde ganzjährig angeleint werden. In der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (1. April bis 15. Juli) gilt überall in der freien Landschaft Anleinpflicht, also auch in der Erholungszone des Nationalparks.

Regelungen außerhalb des Nationalparks

Deiche

Die Landesschutzdeiche gehören nicht zum Nationalpark. Hier gilt das Nds. Deichgesetz bzw. die Regelungen der Deichbände. Zum Schutz der Deichschafe dürfen Hunde in der Regel auf dem Deich nicht mitgeführt werden (auch nicht angeleint).

Ortschaften

Mit Rücksicht auf alle Erholungssuchenden gibt es in vielen Ortschaften, vor allem in den kleinen Inseldörfern, Regelungen der Gemeinde zum Mitführen bzw. Anleinen von Hunden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort nach den örtlichen und zeitlichen Regelungen und nach den offiziellen Hundestränden bzw. Freilauf-Flächen.