In der Ruhe- und Zwischenzobe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer müssen Hunde ganzjährig angeleint werden. In der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (1. April bis 15. Juli) gilt überall in der freien Landschaft Anleinpflicht, also auch in der Erholungszone des Nationalparks.
Regelungen außerhalb des Nationalparks
Deiche
Die Landesschutzdeiche gehören nicht zum Nationalpark. Hier gilt das Nds. Deichgesetz bzw. die Regelungen der Deichbände. Zum Schutz der Deichschafe dürfen Hunde in der Regel auf dem Deich nicht mitgeführt werden (auch nicht angeleint).
Ortschaften
Mit Rücksicht auf alle Erholungssuchenden gibt es in vielen Ortschaften, vor allem in den kleinen Inseldörfern, Regelungen der Gemeinde zum Mitführen bzw. Anleinen von Hunden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort nach den örtlichen und zeitlichen Regelungen und nach den offiziellen Hundestränden bzw. Freilauf-Flächen.