Im Oktober 1991 trat das von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden unterzeichnete Abkommen über die Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer, das „Wadden Sea Seal Agreement“ (WSSA) in Kraft. Es wurde kurz nach dem ersten Seehundsterben 1988 unter der UN-Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten geschlossen.
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Schleswig-Holstein
12.10.2021 | | Medien-Information des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung