Niedersachsen

30.03.2021 |

Kinderstuben im Wattenmeer brauchen Rücksichtnahme

Im Nationalpark und auch sonst überall in der freien Landschaft und auch im Stadtgrün sind die Vögel schon seit geraumer Zeit damit beschäftigt, Reviere „abzustecken“, um Partner:innen zu werben und was noch so alles zum Brutgeschäft gehört. Laut Naturschutz-Gesetzgebung beginnt die besonders geschützte Brutperiode am 1. April. In dieser Zeit müssen Besucher:innen besondere Regeln beachten.

Überall in der Natur bereiten sich Vögel und andere Wildtiere schon auf kommende Generationen vor: Nist- und Setzplätze werden ausgewählt und ausgepolstert, es wird gebalzt und gebrütet, manches Tierkind ist schon geboren bzw. geschlüpft. Offiziell beginnt der gesetzliche Schutz für Tierkinderstuben am 1. April. Dann müssen Hunde überall in der freien Landschaft, also nicht nur im Wald, und auch außerhalb besonderer Schutzgebiete an die Leine genommen werden. Diese allgemeine gesetzliche Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit endet am 15. Juli. Innerorts gibt es für Parks und Grünanlagen meist entsprechende Regelungen der Kommunen. Doch selbst wenn nicht, versteht es sich eigentlich von selbst, dass wildlebende Tiere in dieser sensibelsten Lebensphase nicht gestört werden sollten, weder durch freilaufende Hunde noch durch andere hektische oder lärmende Aktivitäten.

„In der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gilt ohnehin ganzjährig Anleinpflicht“, erklärt Normann Grabow, Jurist bei der Nationalparkverwaltung. „Für die Erholungszone gilt ergänzend vom 1. April bis zum 15. Juli die Anleinpflicht gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.“

Darüber hinaus gelten im Nationalpark besondere Betretensregelungen, ob mit oder ohne Hund. Die Ruhezone darf ganzjährig nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden. Wanderwege sind mit Pfosten mit grüner Farbe markiert, Reitwege in Rot. Während der Brut- und Aufzuchtzeit gilt das Wegegebot zusätzlich auch für Brutgebiete innerhalb der Salzwiesen in der Zwischenzone, hier dann vom 1. April bis zum 31. Juli. „Auf den ersten Blick klingt es kompliziert, wann und wo und für welchen Zeitraum die einzelnen Regelungen gelten“, räumt Grabow ein, gibt jedoch Entwarnung: „Vor Ort sind die Schutzzonen, Brutgebiete und Wege mit Schildern bzw. Pfosten deutlich gekennzeichnet. Im Gelände erleichtern die Nationalpark-Infotafeln mit Karten die Orientierung, zudem sind bei den Nationalpark-Einrichtungen und Tourist-Infos unsere kostenlosen Gebietsfaltblätter mit Karten erhältlich. Darüber hinaus stehen unsere Rangerinnen und Ranger gern mit Rat und Tat zur Seite.“

Die Vögel halten sich bei der Brutplatzwahl allerdings nicht immer an die gesetzlich eingerichteten Schutzzonen und Brutgebiete. „Vor allem unsere Strandbrüter, also Zwergseeschwalbe, See- und Sandregenpfeifer, sind recht flexibel bei der Suche nach möglichst unbewachsenen Sandflächen“, so Gundolf Reichert, Brutvogel-Experte bei der Nationalparkverwaltung. So kann es passieren, dass die Ranger:innen am Inselstrand auch in der Erholungszone zur Kennzeichnung vorübergehend einen mobilen Zaun ziehen, wenn sich eine dieser stark bestandsbedrohten Vogelarten dort zur Brut niederlässt. „In Abstimmung mit der Gemeinde, mit Infoschildern und intensiver Informationsarbeit klappt es recht gut, bei menschlichen Strandbesucher:innen Akzeptanz dafür zu schaffen, und, mehr noch, Interesse und Empathie für diese besonderen Vogelarten zu wecken,“ stellt Reichert erfreut fest.