Transparenz ist uns wichtig, damit jederzeit nachvollziehbar ist, wie wir arbeiten und wie wir die uns anvertrauten Zuwendungen einsetzen.
Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein strebt deshalb an, mit der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung und der Offenlegung unserer Arbeitsstrukturen Mitglied in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft zu werden. Daher verpflichten wir uns, – sobald sie vorliegen – folgende 10 Angaben hier zu veröffentlichen:
Die Satzung steht hier zum Download bereit. Hier finden Sie die Förderrichtlinie. Ab sofort können Sie Anträge zur Projektförderung bei uns einreichen. Dazu beachten Sie bitte die Förderrichtlinie (Link rechts) und nutzen Sie bitte das Antragsformular (Link rechts).
Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
26. August 2016
- Stiftungsrat (Vorsitz: Dr. Holger Gerth, 1. Stellvertreter: Frank Ketter, 2. Stellvertreter: Harald Förster)
- Stiftungsvorstand (1. Vorsitzender: Michael Kruse, Stellvertretender Vorsitzender: Florian Lorenzen)
Weitere Informationen hier zum Download als PDF
siehe Punkt 4
Derzeit rund 18,5 Mio. Euro Stiftungsvermögen aus Zahlungen Hamburgs an Schleswig-Holstein für die Verbringung von Baggergut aus den Zufahrten zum Hamburger Hafen zur Tonne E3 bei Helgoland.