Transparenz ist uns wichtig, damit jederzeit nachvollziehbar ist, wie wir arbeiten und wie wir die uns anvertrauten Zuwendungen einsetzen.
Nationalparkstiftung
Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein strebt deshalb an, mit der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung und der Offenlegung unserer Arbeitsstrukturen Mitglied in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft zu werden. Daher verpflichten wir uns, – sobald sie vorliegen – folgende 10 Angaben hier zu veröffentlichen:
Die Satzung steht hier zum Download bereit. Ziel ist die Förderung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Anträge zur Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinie und nutzen das Antragsformular.
Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
15. Februar 2021
- Stiftungsrat (Vorsitz: Dr. Holger Gerth, 1. Stellvertreter: Frank Ketter, 2. Stellvertreter: Harald Förster)
- Stiftungsvorstand (1. Vorsitzender: Michael Kruse, Stellvertretender Vorsitzender: Florian Lorenzen)
Weitere Informationen hier zum Download als PDF
siehe Punkt 4
Das Stiftungsvermögen stammt aus Zahlungen Hamburgs an Schleswig-Holstein für die Verbringung von Baggergut aus den Zufahrten zum Hamburger Hafen zur Tonne E3 bei Helgoland.