Vogelgrippe

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln. Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus in besonderem Maße. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Ein Ausbruch der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation während der Sommermonate ist in dem Umfang eine neue Erscheinung seit dem Jahr 2022.

Hintergrund

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können.

Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus in besonderem Maße. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Ein Ausbruch der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation während der Sommermonate ist in dem Umfang eine neue Erscheinung. Betroffen sind derzeit die Seevögel an der Küste, v.a. Seeschwalben.

Bei diesen Wildvögeln treten häufig Todesfälle auf. Diese Tierkörper werden regelmäßig eingesammelt, dennoch ist nicht zu vermeiden, dass Spaziergänger:innen diese vorfinden werden. Durch Kontakt zu den infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden. Bürger:innen werden daher aufgefordert die Tiere nicht anzufassen und Haustiere nicht in deren Nähe zu lassen, um eine Verschleppung zu vermeiden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Für alle, die draußen in der Landschaft unterwegs sind und tote oder mutmaßlich kranke Vögel entdecken, gelten folgende Regeln:

  • Fassen Sie die Tiere auf keinen Fall an. Menschen können zu Virenträgern werden und die Geflügelpest in andere Teile des Landes verschleppen.
  • Halten Sie Abstand, belassen Sie das Tier an Ort und Stelle und lassen Sie die Vögel ggf. in Ruhe sterben.
  • Halten Sie auch Ihren Hund auf Abstand (die generelle Anleinpflicht gilt bundesweit bis Ende Juli!).
  • Melden Sie Beobachtungen und aktuelle Zahlen bei Auffälligkeiten den Veterinärbehörden der jeweils betroffenen Kreise. Dort wird über ggf. hieraus abzuleitende Maßnahmen entschieden (z.B. eventuelle Beprobungen etc.).

Kontakt

Wenn Sie das Monitoring des Vogelgrippe-Geschehens unterstützen wollen, melden Sie bitte entsprechende Beobachtungen an , mit möglichst genauer Ortsangabe, Art (ggf. Foto), Zustand (bspw. frisch tot) und Anzahl der Vögel. Bitte melden Sie uns nur Funde, die räumlich in Verbindung mit dem Wattenmeer stehen, also direkt vor dem Deich, am Strand, im Watt, in Salzwiesen und Dünen.

Funde von verendeten wildlebenden Vögeln im Nationalpark und auf den Landesschutzdeichen sollten Sie bitte an die Nationalparkverwaltung melden. Außerhalb dieser Bereiche melden Sie Funde bitte den Ordnungs- und Veterinärämtern der jeweiligen Kreise bzw. der kreisfreien Stadt.

Auf Neuwerk werden die toten Tiere regelmäßig eingesammelt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter:innen von Nationalpark-Haus und Nationalparkverwaltung.