Die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Tönning. Sie wurde am 17. Dezember 2015 gegründet.
Stiftungszweck
Der Stiftungszweck ist die Förderung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.
Die Nationalparkstiftung fördert Projekte, die den Schutz des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer verbessern oder der Bildung und Information über den Nationalpark dienen. Die Projekte müssen innerhalb des Nationalparks stattfinden oder in seiner Umgebung, in jedem Fall aber in einem engen Zusammenhang mit dem Wattenmeer stehen. Da das Stiftungskapital zu erhalten ist, können Projekte nur aus dessen Erträgen gefördert werden.
Organe der Stiftung
Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.
- Stiftungsrat (Vorsitz: Dr. Holger Gerth, 1. Stellvertreter: Frank Ketter, 2. Stellvertreter: Harald Förster)
- Stiftungsvorstand (1. Vorsitzender: Michael Kruse, Stellvertretender Vorsitzender: Florian Lorenzen)
Mitgliederliste von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand
Stiftungskapital
Das Stiftungsvermögen stammt aus Zahlungen Hamburgs an Schleswig-Holstein für die Verbringung von Baggergut aus den Zufahrten zum Hamburger Hafen zur Tonne E3 bei Helgoland.
Kontakt
Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein
c/o Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Schlossgarten 1, 25832 Tönning

Spendenkonto
Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein
Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN: DE02 2175 0000 0164 8161 83
SWIFT-BIC: NOLADE21NOS
Verwendungszweck: ‚Spende‘
